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Schlecker-Insolvenz: Sind Beschäftigungsgesellschaften oder Transfergesellschaften sinnvoll?

Im Rahmen der Schlecker-Insolvenz wurde zum Teil mit leider ungenügendem Sachverstand in Politik und in der Presse diskutiert ob eine Beschäftigungsgesellschaft oder auch Transfergesellschaft genannt sinnvoll sind. In Insolvenzverfahren und Sanierungen werden im Rahmen eines Interessenausgleichs und Sozialplans solche Instrumente eingesetzt, um Sanierungen wegen vieler arbeits-rechtlicher Hürden überhaupt erst durchführen zu können. Die Förderung und Weiterbildung der Mitarbeiter ist dabei quasi die Gegenleistung dafür, dass die Mitarbeiter Teile ihrer Rechte z. B. aus § 613 a BGB (Betriebsübergang) aufgeben. Ein Grundgedanke bei einer Transfergesellschaft ist näm-lich, dass zunächst alle Mitarbeiter in die Transfergesellschaft wechseln sollen, ohne zu wissen ob sie später in dem dann sanierten Rest des Unternehmens weiterarbeiten können oder in der Transfergesellschaft bleiben. Es werden hierdurch die "Sanierungshemmnisse Sozialauswahl" aus dem Kündigungsschutzgesetz und "Betriebsübergang nach § 613 a BGB" umgangen. Rechnet sich ein Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt wegen der Weiterbildung in der Transfergesellschaft bessere Chancen aus, dann ist er auch eher bereit, an der Sanierung mitzuwirken. Rechtsanwalt Gleissner war in den Verhandlungen von mehreren, auch größeren, Beschäftigungsgesellschaften persönlich beteiligt und verfügt über fundierte Erfahrungen bei den Verhandlungen über einen Interessenausgleich mit Sozialplan, Namenslisten, Transfergesellschaften und übertragenen Sanierungen. Sie finden in ihm einen kompetenten Berater für Sanierungsprozesse oder wenn Sie sich für den Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensteilen aus einem Insolvenzverfahren interessieren.

Betroffene Arbeitnehmer benötigen gerade in solchen Fällen einen schnellen und unkomplizierten Rat. Sie möchten wissen, für was Sie sich entscheiden sollen und welche Perspektiven Sie haben. Die Entscheidungsfristen sind dabei meist sehr kurz und die rechtlichen Fragen sind wegen der Vermengung von Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und Sozialversicherungsrecht jedoch sehr kompliziert. Das Vertrauen in den Arbeitgeber ist, gerade wenn in der Vergangenheit Versprechungen nicht eingehalten wurden und sogar Löhne offen sind, sehr begrenzt. Es ist dann hilfreich, wenn Ihr juristischer Berater unabhängig ist und sich nicht erst in diese komplizierte Materie hineinlesen muss.

Betroffene Betriebsräte profitieren davon, dass Rechtsanwalt Gleissner in mehreren Insolvenzverfahren auf Verwalterseite beteiligt war. Rechtsanwalt Gleissner ist dabei aber kein typischer Betriebsratsanwalt. Denn gerade in Insolvenzverfahren sollten betriebspolitische Bestrebungen in den Hintergrund treten. Der Fall Schlecker hat gezeigt, dass eine politische Diskussion und mangelnder Sachverstand die optimale Sanierung in der Insolvenz gefährden kann. Gerade im Falle einer Krise zählen fachliche und wirtschaftliche Erfahrung für den Erfolg einer Sanierung.

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Rechtsanwalt David Gleissner david.gleissner@lemberg.eu