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Mieter müssen drei- bis viermal täglich Stoßlüften

Auch berufstätigen Mietern ist drei- bis viermaliges Stoßlüften am Tag zumutbar.
Das Landgericht Frankfurt hat jüngst entschieden, dass es auch berufstätigen Mietern zumutbar ist, drei- bis viermal am Tag die Wohnung Stoß zu lüften. Nur so könne in der Wohnung eine Schimmelbildung verhindert werden. Das Argument des Mieters, er könne aufgrund seiner beruflichen Abwesenheit die Wohnung gar nicht regelmäßig lüften, hat das Landgericht zu Recht verworfen.

Christiane Lemberg LL.M. Eur., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht christiane.lemberg@lemberg.eu